Förderung

Bis zur Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten gegenüber dem Fördermittelgeber geht das entsendende Unternehmen in Vorleistung (Erstattungsprinzip).

Auszubildende

Zuschüsse unabhängig vom Zielland (innerhalb der EU)
Auslandsaufenthalt je Teilnehmer und Woche
(5 Ausbildungs- bzw. Unterweisungstage je Woche)
  110 €
Unterbringung pro Woche
(7-Tage-Woche)
  entspr. Leonardo Da Vinci
Verpflegung pro Woche
(7-Tage-Woche)
  entspr. Leonardo Da Vinci
Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsort pro Woche
(5-Tage-Woche)
  entspr. Leonardo Da Vinci
Ausgaben für die An- und Abreise werden nach der wirtschaftlichsten Variante gefördert.    

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Er wird nur dann voll gewährt, wenn der/die Auszubildende während der gesamten Praktikumsdauer im ausländischen Unternehmen anwesend war. Eine Übersicht zu den Förderpauschalen finden Sie hier.

Mitarbeiter

Grundlage für die Förderung ist die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung. Gefördert werden Reisekosten sowie Lohnausfallgeld maximal in Höhe der entstehenden Reisekosten. Die in Anbhängigkeit vom Zielland maximal geförderten Kosten für Tagegeld und Unterkunft sind festgeschrieben in der Sächsischen Auslandsreisekostenverordnung. Ausgaben für die An- und Abreise werden nach der wirtschaftlichsten Variante gefördert. 

Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße des entsendenden Unternehmens und der Art des Praktikums.

Unternehmensgröße Allgemeine Maßnahmen Spezifische Maßnahmen
bis 50 Mitarbeiter 80% 45%
bis 250 Mitarbeiter 70% 35%
bis 500 Mitarbeiter 60% 25%

Fördervoraussetzungen

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank oder Sie wenden sich an unsere Mobilitätsberater.

Beantragung des Zuschusses

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank. Für die Bereitstellung der Antragsformulare wenden Sie sich bitte an unsere Mobilitätsberater.

Alle Antragsformulare erhalten Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank.

gefördert durch:  Europäische Union   Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr   Europäischer Sozialfonds