Wichtige Informationen
Versicherungsschutz
Wird ein Auslandspraktikum absolviert, bleibt der Sozialversicherungsschutz bestehen, da
- das inländische Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis fortbesteht,
- der/die Auszubildende bzw. der/die Mitarbeiter/-in auf Anweisung des Ausbildungsbetriebes bzw. Arbeitgebers im Ausland tätig ist,
- der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist.
1. Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung
innerhalb der EU
- Der Schutz der deutschen Sozialversicherung bleibt bestehen.
- Die Beiträge werden während des Auslandsaufenthaltes unverändert weiterbezahlt.
- Das Unternehmen muss bei der Krankenversicherung einen Antrag stellen, um sich die Entsendung für das bestimmte Zielland bescheinigen zu lassen (Antragsformular A1 unter www.dvka.de abrufbar).
- Es sollte geprüft werden, dass die Krankenkarte europaweit gültig ist.
außerhalb der EU
- Der Schutz der deutschen Sozialversicherung besteht nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht (Übersicht der Länder unter www.dvka.de).
- Besteht kein Abkommen, richtet sich der Schutz nach den einzelnen Ländern (Auskünfte über DVKA).
- Eine private Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt wird empfohlen.
2. Unfallversicherung
- Die deutschen Rechtsvorschriften gelten weiter.
- Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt unverändert bestehen.
- Der Auslandsaufenthalt muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
3. Arbeitslosenversicherung
- Die deutschen Rechtsvorschriften gelten weiter.
- Die bisherige Pflichtversicherung in Deutschland bleibt bestehen.
- Während des Auslandsaufenthaltes werden die Beiträge unverändert weiterbezahlt.
4. Haftpflichtversicherung
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz über den privaten Versicherungsgeber.
Berufsschule
Sollte das Auslandspraktikum in die Berufsschulzeit fallen, ist bei der Berufsschule ein Antrag auf Freistellung zu stellen. Der Unterrichtsstoff ist selbstverständlich nachzuholen.
Der Antrag auf Freistellung vom Berufsschulunterricht kann hier herunter geladen werden.
Die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes besteht auch im Ausland.
Europäischer Bildungspass
Wir unterstützen Sie bei der Nutzung des Europäischen Bildungspasses. Der Pass bescheinigt einheitlich und international verständlich die Auslandserfahrungen und Sprachkenntnisse, welche während des Auslandsaufenthaltes erworben wurden. Der Europäische Bildungspass öffnet Türen zum Lernen und Arbeiten in Europa.
Bitte wenden Sie sich an unsere Mobilitätsberater.

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