Förderung
Auszubildende
Der Zuschuss beträgt 110 € pro Teilnehmer pro Woche bei einer Vollzeitausbildung (5 Unterrichtstage – Vollzeit).
Die Zuwendung versteht sich als Zuschuss zu den gesamten Ausgaben für die Weiterbildung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Mitarbeiter
Die Zuwendung versteht sich als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es gelten folgende Förderhöchstsätze:
| Weiterbildungsmaßnahme | kleines Unternehmen | mittleres Unternehmen | Großunternehmen |
|---|---|---|---|
| allgemein | 80 % | 70 % | 60 % |
| spezifisch | 45 % | 35 % | 25 % |
| für benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2 Nr. 18 der Verordnung (EG) 800/2008, lt. AGVO max. 80 % möglich | +10 % | + 10 % | + 10 % |
Bezüglich der Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an unsere Mobilitätsberater.

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