Förderung

Auszubildende

Der Zuschuss beträgt 110 € pro Teilnehmer pro Woche bei einer Vollzeitausbildung (5 Unterrichtstage – Vollzeit).

Die Zuwendung versteht sich als Zuschuss zu den gesamten Ausgaben für die Weiterbildung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Mitarbeiter

Die Zuwendung versteht sich als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es gelten folgende Förderhöchstsätze:

Weiterbildungsmaßnahme kleines Unternehmen mittleres Unternehmen Großunternehmen
allgemein 80 % 70 % 60 %
spezifisch 45 % 35 % 25 %
für benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2 Nr. 18 der Verordnung (EG) 800/2008, lt. AGVO max. 80 % möglich +10 % + 10 % + 10 %

Bezüglich der Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an unsere Mobilitätsberater.

gefördert durch:  Europäische Union   Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr   Europäischer Sozialfonds