Über APIK
APIK-Ziele
Die europäische und internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung erlangt. Die Förderung der Mobilität von Auszubildenden, Ausbildern und Arbeitnehmern ist dabei die wichtigste gelebte Form der internationalen Kooperation.
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, dass Teile der Berufsausbildung im Ausland absolviert werden können, ohne dass die Berufsausbildung unterbrochen wird. Bereits seit Sommer 2005 unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Unternehmen bei der Entsendung ihrer Auszubildenden ins Ausland zu Ausbildungszwecken. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung ist die ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", die zur Vorbereitung auf die Auslandsaufenthalte auch die Teilnahme an Sprachkursen und Kursen zur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen finanziell unterstützt.
Die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten blieb jedoch bisher unter den Erwartungen. Neben dem fehlenden Bewusstsein der mittel- und langfristigen Vorteile, die eine Entsendung für das Unternehmen bringt, stellen fehlende Kontakte zu geeigneten Partnern im Ausland, die Organisation der Reise und Unterkunft sowie rechtliche Unsicherheiten (Versicherungsschutz etc.) Hürden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dar.
Das SMWA hat sich deshalb das Ziel gesetzt, sächsische Unternehmen, Auszubildende und Mitarbeiter zu unterstützen, von den vorhandenen Fördermöglichkeiten stärker Gebrauch zu machen. Die Beratungseinrichtung APIK hat deshalb den Auftrag, Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Auslandsaufenthalten und dem Erwerb interkultureller Kompetenzen behilflich zu sein.
APIK-Aufgaben
Das durch den Europäischen Sozialfonds und den Freistaat Sachsen finanzierte Leistungsangebot von APIK umfasst die
- Sensibilisierung von sächsischen Unternehmen, Auszubildenden und Mitarbeitern zu den mittel- und langfristigen Vorteilen von Auslandsaufenthalten sowie dem Erwerb interkultureller Kompetenzen
- Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Auslandsaufenthalten (Gewinnung ausländischer Partner, Suche nach Unterkünften, Vorbereitung der Hin- und Rückreise etc.) sowie Weiterbildungsveranstaltungen zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenzen
- Unterstützung bei der Abstimmung der Ausbildungspläne mit den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 76 Abs. 3 BBiG)
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz
- Information über geeignete Förderprogramme des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Europäischen Union und die Unterstützung bei der Beantragung der Mittel
